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Strafe mit Steuerbelastung


Herr Gruber hat sich nach jahrelangen Ohnmachtsgefühlen im letzten Streit dazu hinreißen lassen, seiner Schwiegermutter unverzeihlicher weise eine Ohrfeige zu geben. Sie verklagt ihn und der Richter sieht das ebenfalls nicht als Kavaliersdelikt und verhängt eine Geldstrafe in der Höhe von 429 Euro. Herr Gruber gibt sich geschlagen, will aber doch wissen: „Wieso denn gerade 429 Euro?“ Worauf ihm der Richter erläutert: „Die Summe setzt sich aus 400 Euro Strafe und 29 Euro Vergnügungssteuer zusammen!“

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