Vorschriften
Die folgenden beiden Regeln zu kennen gehört unter anderem zu den Pflichten eines Grundwehrdieners.
- Ab einem Wasserstand von 1.30 m beginnt der Grundwehrdiener ohne Befehl mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt.
- An der Spitze des Baumes stellt der Soldat ohne Befehl die Kletterbewegungen ein.
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