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Notfall Maßnahmen beim Ausfall der EDV


Bitte beachten Sie im Falle des Ausfalls von datentechnischen Geräten folgende Richtlinien:

1. Wenn der Computer nicht arbeitet, müssen auch Sie nicht arbeiten!
2. Computer- Ausfallzeiten gelten lt. § 127 des BEG als Pausenzeiten.
3. Benutzen Sie unter keinen Umständen eine Schreibmaschine!
4. Korrespondenz kann warten, bis sich Ihr elektronischer Helfer wieder zur Arbeit zurückmeldet.
5. Bedienen Sie Kunden keinesfalls, solange die EDV streikt, auch wenn Sie zur Bearbeitung der Anfrage keinen Computer benötigen.
6. Um Unterstützung bittende Arbeitskollegen sollten mit dem Hinweis auf die defekte Hardware abgewiesen werden. Immerhin machen es die Kollegen auch so.
7. Vermeiden Sie handschriftliche Notizen zu unvermeidbaren Geschäftsfällen, die Sie nachträglich in Ihre Datenbank eingeben könnten.
8. Schreiben mit der Hand ist eine steinzeitliche Technik, die Ihnen und Ihrer Abteilung nicht würdig ist.
9. Unternehmen Sie auf keinen Fall etwas, um die Computerkrise zu beenden, auch wenn Sie genau wissen, wo der Fehler liegt und sie im Prinzip keine technische Unterstützung benötigen würden.
10. Tun Sie nichts, bis irgendwer einen Verantwortlichen verständigt, der aus dem kleinen Problem eine globale Katastrophe macht.

Und zum Schluß ein gutgemeinter Rat: Vermeiden Sie unbedingt eigenständiges Denken, solange es irgendwie möglich ist.

Ihr freundlicher EDV-Betreuer!

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